Das große Ziel - Ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045

 

In Deutschland gibt es knapp 2,7 Millionen Nichtwohngebäude. Diese haben einen Anteil von rund 13 % am Gebäudebestand, verursachen aber über ein Drittel des Energieverbrauchs aller Gebäude. 

 

Eine Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Nichtwohngebäude ist eine zentrale Voraussetzung, um das gesteckte Klima-Ziel erreichen zu können.

 


Wenn die energetische Qualität von Neubauten (schon heute) deutlich besser geplant wird, als die aktuellen Anforderungen das vorschreiben, dann gibt es Förderprogramme, die sich an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

 

Selten ergibt sich dadurch ein Plus, meist führen die zinsgünstigen Kredite (und Zuschüsse) zu Kostenneutralität.

 

Die Bereitschaft zur Innovation zahlt sich durch ein besseres und zukunftsfähigeres Gebäude aus.

 

Die Förderbedingungen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden sind (im Vergleich zum Neubau) deutlich attraktiver, da speziell Anreize zur (energetischen) Aufwertung des älteren Gebäudebestandes gesetzt werden sollen.


Der Bund fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599) mit Zuschüssen.

Die Höhe hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss max. 850,- Euro,
  • Nettogrundfläche 200 - 500 m2: Zuschuss max. 2.500,- Euro,
  • Nettogrundfläche über 500 m2: Zuschuss max. 4.000,- Euro.

Gefördert wird die Erstellung von Sanierungskonzepten für Nichtwohngebäude (im Bestand). 

Die folgenden zwei Beratungsoptionen stehen dabei zur Wahl:

  • Gesamtsanierung in einem Zug (zu einem Effizienzgebäude gemäß BEG) oder,
  • Schritt-für-Schritt-Sanierung über einen längeren Zeitraum.

Und es wird aufgezeigt, welche Fördermöglichkeiten gemäß der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) bestehen (Einzelmaßnahmenförderung / Effizienzgebäudeförderung).

 

Zudem wird auch die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert (wenn sich der Neubau noch in der Planungsphase befindet). Ziel des energetischen Neubaukonzeptes ist dann ein Förderstandard im Rahmen der Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN).

 

(Stand: 28.08.2025 / Angaben ohne Gewähr)


Vorteile eines effizienten Nichtwohngebäudes:

  • Geringere Betriebskosten,
  • Werterhalt der Immobilie,
  • Eine bessere Außenwirkung,
  • Ein gutes Umfeld für die Nutzer,
  • Ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.


Unsere Leistungen:

  • Erstellung von energetischen Neubaukonzepten,
  • Erstellung von individuellen Sanierungskonzepten,
  • Fördermittelberatung und Fördermittelbetreuung,
  • Energetische Fachplanung und Erstellung von Nachweisen,
  • Ökobilanzierung und bauphysikalische Betrachtung,
  • Qualitätskontrolle und Baubegleitung.